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Voraussetzungen für eine Augenkorrektur
Testen Sie, ob Sie sich für eine Augenkorrektur eignen!
Wenn Sie die folgenden Fragen mit ja beantworten können, sind Sie grundsätzlich für eine Behandlung mit dem Augenlaser geeignet.
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Möchten Sie Ihre Lebensqualität erhöhen, da Sie sich z.B. im Beruf oder beim Sport mit Brille oder Kontaktlinsen unwohl und eingeschränkt fühlen? |
| 2. |
Sind Sie über 18 Jahre alt?
Denn bis zu diesem Alter ist das Wachstum des Auges noch nicht abgeschlossen und deshalb für Augenkorrekturen noch nicht geeignet. |
| 3. |
Ist das Ausmaß Ihrer Fehlsichtigkeit (Dioptrienzahl) in den letzten zwei Jahren konstant geblieben (+/- 1 dpt)? Nur dann ist eine Augenkorrektur sinnvoll. |
| 4. |
Sind die folgenden Erkrankungen bei Ihnen auszuschließen bzw. ärztlich gut unter Kontrolle? Grauer Star, Diabetes mellitus, Grüner Star, Rheuma, Netzhautschaden, Hornhauterkrankung. |
| 5. |
Bestand Ihre Fehlsichtigkeit bereits vor dem 40. Lebensjahr? |
| 6. |
Können Sie eine Schwangerschaft ausschließen? |
Eine Behandlung in der Schwangerschaft oder Stillzeit ist nicht erlaubt.
Etablierte Augenlaserzentren bieten in der Regel ein Beratungsgespräch mit kostenloser Voruntersuchung an, bei der die körperlichen Voraussetzungen des einzelnen Patienten überprüft werden. Vor einer Augenkorrektur muss ebenfalls kontrolliert werden, ob der Patient unter einer Allergie leidet. Da die Augen bei einer Allergie, zum Beispiel bei Heuschnupfen, oftmals in Mitleidenschaft gezogen werden, sollte die Augenbehandlung in der allergiefreien Zeit erfolgen. Zwei bis drei Tage vor der Voruntersuchung sollten keine harten Kontaktlinsen mehr getragen werden, bei weichen Kontaktlinsen reicht es, einen Tag vorher auf das Tragen zu verzichten.
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